Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften muss für volljährige Spieler*innen im Erstverein nicht mehr beantragt werden. Wie bei anderen Spielrechten im Erstverein auch, erlangt man es durch Einsatz in der Erwachsenenmannschaft.
Das Spielrecht für Erwachsenenmannschaften muss für volljährige Spieler*innen im Erstverein nicht mehr beantragt werden. Wie bei anderen Spielrechten im Erstverein auch, erlangt man es durch Einsatz in der Erwachsenenmannschaft.