Wird eine Mannschaft, für die ein*e Jugendspieler*in ein Spielrecht besitzt, kann jetzt ein neues Spielrecht beantragt werden. Das neue Spielrecht ersetzt dann das alte. Die sonstigen Bedingungen müssen aber beachtet werden. Z.B.: Sollte das Erstspielrecht für die Regionsoberliga-Mannschaft bestehen, die dann zurückgezogen wird und das Zweitspielrecht besteht im Zweitverein für die Oberliga-Mannschaft, kann man kein neues Spielrecht für die Regionalliga-Mannschaft des Erstvereins bekommen, da die höherklassig spielt als die Mannschaft, für die das Zweitspielrecht besteht.
